Welches Tier ist hier bei uns wohl beheimatet? 🌳
Diese Wirkungsstätten eines Bibers wurden an der Fischtreppe in Nieberbrechen gesichtet. Wir freuen uns auf diesen artenreichen Bestand unserer Gewässer.
Geschützt ist der Biber durch die Bundesartenschutzverordnung und gehört dort zu den `besonders und streng geschützen Arten`.
Auf der hessischen Roten Liste gilt der Biber als `ungefärdet` (stand 2023)
"Im 16. Jahrhundert wurde der Biber in Hessen ausgerottet. Seit seiner Wiederansiedlung vor rund 40 Jahren im Spessart sucht er sich neue Lebensräume. Für unsere verbauten Flussauen ist der Auenarchitekt ein Segen, da er die Gewässer wieder naturnah gestaltet….
Da den Bibern im Winter keine krautige Nahrung zur Verfügung steht, fällen die Tiere häufiger Bäume. So gelangen sie an die zarten Zweige, Knospen und Rinde, die in der kalten Jahreszeit eine wichtige Nahrungsgrundlage für die großen Nagetiere darstellen, denn Biber halten keinen Winterschlaf und brauchen auch jetzt die frische Nahrung.
Wichtig ist es, diese Bäume in Ufernähe liegen zu lassen oder wenn sie stören sie nur etwas beiseite zu rücken. Werden die Bäume weggeräumt oder die Kronen gehäckselt, hat der Biber auf einen Schlag deutlich weniger zu fressen und fällt den nächsten Baum." (Text der Seite NABU: Der Biber – eine Schlüsselart der Aue)
https://hessen.nabu.de/tiereundpflanzen/sauegetiere/biber/18409.html